Produkt
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Produktinformationen
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Wenn Sie ein Rezept haben, wählen Sie bitte zusätzlich aus, um welche Art von Rezept es sich handelt.
| Packungsgrössen | Menge | Preis |
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KA VIT Tropfen
Tropfen |
10 Milliliter, N2 |
15,90 €* 14,31 € |
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KA VIT Tropfen
Tropfen |
3x10 Milliliter, N3 |
39,95 €* 35,96 € |
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KA VIT Tropfen
Tropfen |
5 Milliliter, N1 |
9,90 €* 8,91 € |
| Beschreibung |
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KA-VIT Tropfen Anwendungsgebiet: Für weitere Hinweise beachten Sie auch bitte unsere Zusatzinformationen! Menge: |
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| Zusatzinformationen |
| Anwendungsgebiete |
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Bei welchen Erkrankungen wird das Arzneimittel angewendet? - Bei Vitamin-K-Mangelblutungen - Zur Vorbeugung von Vitamin-K-Mangel, der ernährungsmäßig nicht behoben werden kann - Zur Vorbeugung von Vitamin-K-Mangel bei Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt - Zur Vorbeugung von Vitamin-K-Mangel für das Neugeborene durch Vitamin-K-Einnahme der Schwangeren vor der Entbindung, wenn sie Medikamente gegen Epilepsie, Tuberkulose oder Gerinnungsstörungen (Cumarinderivate) eingenommen hatte - Zur Vorbeugung von Vitamin-K-Mangel bei Risikofaktoren für die Entwicklung eines Vitamin-K-Mangels |
| Anwendungshinweise |
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Was ist zusätzlich zu beachten? - Zusammen mit etwas Flüssigkeit einnehmen |
| Dosierung |
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Wie oft und in welcher Menge wird das Arzneimittel angewendet? Zur Vorbeugung Neugeborene: - 2 Tropfen am ersten Lebenstag - Weitere 2 Tropfen an einem Tag im Zeitraum vom 3.-10. Lebenstag und an einem Tag in der 4.-6. Lebenswoche Schwangere, die Medikamente gegen Epilepsie oder Tuberkulose einnehmen: - 10-20 Tropfen 48 Stunden bis 8 Stunden vor der Entbindung Bei Vitamin-K-Mangelblutungen: - Bei leichteren Blutungen genügen 1-5 Tropfen bei Säuglingen und Erwachsenen |
| Gegenanzeigen |
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In welchen Fällen darf das Arzneimittel nicht angewendet werden? Gegen alle Arzneimittel können Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten, dann müssen Sie das Medikament sofort absetzen. Wenn schon eine Allergie gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels bekannt ist, darf es nicht angewendet werden. Was gilt für Schwangerschaft und Stillzeit? Während Schwangerschaft und Stillzeit sollten Sie Medikamente möglichst nur nach Absprache mit Ihrem Arzt oder Apotheker einnehmen! - Es sind keine Hinweise auf das Erbgut schädigende Eigenschaften oder Schädigungen bei gestillten Säuglingen bekannt. - Deshalb bestehen keine Bedenken zur Anwendung von Vitamin K während einer Schwangerschaft und in der Stillzeit. |
| Nebenwirkungen |
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Welche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln können auftreten? - Bei gleichzeitiger Einnahme von Gerinnungshemmern (Cumarinderivaten) ist zu bedenken, dass sich die Gerinnungseigenschaften des Blutes ändern und damit die Gefahr einer Thrombose entstehen kann. |
| Wichtige Hinweise |
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Was ist zusätzlich zu beachten? - Eine leichte Trübung beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit der Tropfen. - Vitamin K findet sich vorwiegend in grünen Blättern verschiedener Kohlarten, Brennesseln, Luzerne und Spinat, ebenso in Früchten wie Tomaten, Erdbeeren und Hagebutten, in Muskelfleisch und Leber, Milch und Eiern. - Der tägliche Mindestbedarf liegt bei etwa 1-2 mg pro kg Körpergewicht beim Erwachsenen und älteren Kind, beim Säugling bei etwa 10-20 mg. Er wird durch die tägliche Nahrung reichlich gedeckt. Beispielsweise enthalten jeweils pro 100 g Tomaten bis zu 400 mg, Kopfsalat 700 mg, Leber 600 mg Vitamin K. |
| Zusammensetzung | ||||||||||
Was ist im Arzneimittel enthalten?
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Ihr Originalrezept muss unserer Internet Apotheke vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich zur angezeigten Zuzahlung eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen, wenn der Medikament bzw. Arzneimittel Originalpreis höher ist als der Festbetrag, der von der Krankenkasse bezahlt wird. Sollte dieser sehr seltenen Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert.
1Kassenrezept befreit:
Ihr Originalrezept, Ihre Befreiungsnummer und das Austellungsdatum Ihres Befreiungsausweises muss unserer Versandapotheke vorliegen, bevor wir Ihre Internet Bestellung für den Versand vorbereiten können. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse.
1Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung oder Sie können sie in unserer Internetapotheke kostenlos anfordern.
