Anbieter: L'Oreal Deutschland GmbH Geschäftsbereich La Roche-Posay
Darreichungsform: Creme
Grundpreis: 100 ml 45,98 €
Art.-Nr. (PZN): 9435946
GTIN: 3337872413322
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Beschreibung
La Roche Posay Rosaliac UV Legere - Zur Minderung von Hautrötungen
Feuchtigkeitspflege gegen Rötungen für empfindliche Haut mit vorübergehenden bis dauerhaften Rötungen begleitet von Hitzegefühl und Hautprickeln.
Bei Haut, die zu roten und erweiterten Äderchen sowie Couperose und Rosazea neigt, verhilft die Rosaliac UV Creme leicht von La Roche-Posay zu sofortiger Erleichterung.
Irritationen werden durch Vitamin B3 gemildert und die natürliche Widerstandskraft der Haut unterstützt. Vitamin CG sorgt zudem zu einer Kräftigung des Bindegewebes.
Ein zarter Grünton kaschiert Rötungen zusätzlich und lässt den Teint sofort ebenmäßiger wirken. Das patentierte Mexoryl XL Filtersystem mit LSF 15 schützt die Haut täglich vor UV-Strahlung, die ansonsten die unerwünschten Rötungen verstärken kann.
Pflegeerlebnis:
- leichte Pflege mit UV-Schutz
- kaschiert Hautrötungen
- spendet Feuchtigkeit
Anwendung:
Morgens und abends sanft auf das gründlich gereinigte Gesicht auftragen. Optimal als Make-up-Grundlage geeignet.
Hinweis: Ohne Duftstoffe. Ohne Parabene. Nicht komedogen.
Top Kundenmeinungen und Bewertungen
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Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihr quittiertes Rezept bei Ihrer Krankenversicherung ein.
Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
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