versandkostenfrei ab 20 € oder mit Rezept schnell & sicher gratis Proben & Bonuspunkte
×
Abbildung ähnlich
ANOVIN Pflüger Tabletten
Inhalt: 100 Stück, N1
Anbieter: Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co. KG
Darreichungsform: Tabletten
Grundpreis: 1 Stück 0,15 €
Art.-Nr. (PZN): 1179610

Beschreibung

ANOVIN Pflüger Tabletten
Homöopathisches Arzneimittel bei Erkrankungen der Atemwege

Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehört: Besserung der Beschwerden bei akuten Atemwegsinfekten.

Wann dürfen Sie das Arzneimittel nicht anwenden?
- Nicht anwenden bei Kleinkindern unter 2 Jahren.
- Bei Überempfindlichkeit gegen Tomatenpflanzen darf Anovin Pflüger nicht angewendet werden.
 
Welche Nebenwirkungen sind möglich?
Nach Anwendung kann erneut Speichelfluss auftreten; das Mittel ist dann abzusetzen. Wegen des Bestandteils Mercurius sublimatus corrosivus (Quecksilber) können gelegentlich allergische Reaktionen auftreten. In diesem Fall ist das Arzneimittel abzusetzen und ein Arzt aufzusuchen.
Hinweis: Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.

Menge:
Tabletten 100 Stück

Top Kundenmeinungen und Bewertungen


Hat geholfen!

9 von 10 Kunden fanden die folgende Meinung hilfreich.
Rezensentin/Rezensent schreibt am 22.02.2010
Habe es vorbeugend schon vor dem Winter genommen (3 x täglich eine) und bin sehr zufrieden. Habe keine Nebenhöhlenentzündung, wie sonst ständig im Winter, bekommen. Und wenn sich doch mal eine Erkältung angekündigt hat, habe ich 12 x täglich eine Tablette geluscht und nach zwei Tagen war alles vorbei.Kann ich nur empfehlen.

Rezepte1,2
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.

Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.

E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.

Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.

Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Buchstabe "A" im Arzneimittelindex nachschlagen. zum Seitenanfang