Inhalt: 40 Gramm
Anbieter: SZ Saubere-Zähne GmbH
Darreichungsform: Pulver
Grundpreis: 1 kg 322,50 €
Art.-Nr. (PZN): 3492570
GTIN: 4260201150065
Anbieter: SZ Saubere-Zähne GmbH
Darreichungsform: Pulver
Grundpreis: 1 kg 322,50 €
Art.-Nr. (PZN): 3492570
GTIN: 4260201150065
Top Kundenmeinungen und Bewertungen
Habe das Breitner-Zahnpulver längere Zeit genutzt. Der Reinigungseffekt war sehr gut. Leider wurde ich bei meinem letzten Prophylaxe-Termin von meinem Zahnarzt auf die stark abrasive Wirkweise des Produktes hingewiesen. Seiner Meinung nach raue dieses Produkt den Zahnschmelz zu stark auf und es käme schneller wieder zu Neuverfärbungen. Werde das Produkt nicht mehr nutzen.
War diese Meinung für Sie hilfreich?
Anwendung mäßig da in Pulverform, wirkt eigentlich nur in den Zahnzwischenräumen, für die Zähne selber sind Aufhellungsgels ergiebiger (und damit billiger) und wirksamer
War diese Meinung für Sie hilfreich?
Benutze das Zahnweiss Pulver jetzt schon ein paar Jahre und natürlich kann ich nur über meine Zähne sprechen, aber weiß werden die Zähne nicht (das sollte man auch nicht erwarten), aber sehr sauber!Wer was gegen Pulver hat sollte die Gebrauchsanweisung lesen, denn mit einer angefeuchteten Bürste staubt es nicht mehr.Übrigens, das Phänomen, dass dieses Pulver nur in den Zahnzwischenräumen wirkt ist bei mir nicht aufgetreten.
War diese Meinung für Sie hilfreich?
Benutze das Zahnweiss Pulver jetzt seit 2 Wochen, man sieht auf jeden Fall eine positive Veränderung das die Zähne weißer geworden sind. Gerade an den Seiten Flächen der Zähne denn vorne sind die ja eh schon in der Regel weißer. Hier und da kommt es schon mal vor das die Zähne an bestimmten Stellen was empfindlicher werden. Hier kann man dann mit Elmex Gelee nachhelfen das stärkt den Zahnschmelz.
War diese Meinung für Sie hilfreich?
Ich benutze das Mittel jetzt erst seit ein paar Tagen. Die Zähne wirken weißer, obwohl das Puder doch ein bisschen unangenehm beim Benutzen ist, denn es staubt etwas. Die Farbe hat mich anfangs auch irritiert (roterdig) aber wenn es denn schön macht... oder?
War diese Meinung für Sie hilfreich?
Rezepte1,2
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.
Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.
E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.
Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.
Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.
E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.
Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Buchstabe "U" im Arzneimittelindex nachschlagen. zum Seitenanfang