Inhalt: 120 Stück
Anbieter: Queisser Pharma GmbH & Co. KG
Darreichungsform: Kapseln
Grundpreis: 1 Stück 0,15 €
Art.-Nr. (PZN): 6325341
GTIN: 4009932001143
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Darreichungsform: Kapseln
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Art.-Nr. (PZN): 6325341
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Beschreibung
Nahrungsergänzungsmittel für die Gelenke
- Vitamin C trägt zur normalen Kollagenbildung und damit für eine normale Knorpelfunktion bei
- Plus 500 mg Glucosaminsulfat pro Kapsel
Top Kundenmeinungen und Bewertungen
Meine Schwiegermutter hat immer starke Schmerzen beim Treppensteigen. Sie hat das Gefühl als wenn die Knie einfach nicht "mehr rund laufen). Ich habe ihr Doppelherz Glucosamin 500 gekauft. Sie nimmt diese jetzt regelmäßig und die Schmerzen werden deutlich besser.
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Meine Mutte nimmt diese "Gelenkkapseln" seit Jahren. Ein Arzt wollte sie vor über 10 Jahren an der Hüfte operieren, das gefiel ihr nicht und da hat ihr damals ein Apotheker diese Kapseln empfohlen - meine Mutter hat ihr Hüftgelenk immer noch!!! Sie macht seitdem immer 2 Mal im Jahr eine "Kur" mit den Gelenkkapseln und sie schwört drauf!! Habe seit ein paar Wochen wieder Probleme mit meinen Handgelenken und nehme die Kapseln seitdem auch und kann nur sagen, die Schmerzen haben abgenommen und ich kann die Gelenke wieder besser bewegen!! Nur zu empfehlen!!!
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Wir verwenden das Produkt schon länger Zeit und die Wirkung ist sehr gut.
Vorher hatte ich Schmerzen im Knie und seit der Einnahme sind die Schmerzen wirklich weniger geworden.
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Rezepte1,2
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.
Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.
E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.
Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
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Biozid3
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