Inhalt: 10 Stück, N1
Anbieter: Bene Arzneimittel GmbH
Darreichungsform: Suppositorien
Grundpreis: 1 Stück 0,63 €
Art.-Nr. (PZN): 5138849
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Hinweis
Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!
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Top Kundenmeinungen und Bewertungen
fiebernde Kleinkinder
unsere Zwillinge bekommen dieses Zäpfchen, wenn es nicht andersgeht, Nachts den Saft zugeben bei weinenden Kindern ist fast unmöglich, das Zäpfchen wirkt schnell und wird gut vertragen, vorallem bei Kleinkindern die mehr als 10 Kilo wiegen aber unter 12 Kilo.
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Für Babys besser als der Saft
Wenn mein Sohn Fieber hat, geben ich immer abwechselt Ben-u-ron und Ibu Zäpfen. Damit komme ich nicht an die maximal Tagesdosis. Außerdem liegen Medikamente Babys "schwer im Magen". Es kommt schneller wieder etwas hoch oder wird generell nicht gut vertragen. Ich würde immer wieder Zäpfchen geben.
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nehme doch lieber wieder den saft
ich hatte mich für die zäpfchen entschieden, weil meine süße den saft nicht mag (ibupropfensaft). der saft war bisher das wirksamste mittel gegen zahnungsschmerzen und halsweh. den ibu-ben-u-ron gibt es aber nicht mehr und wie schon gesagt...als ich das zäpfchen verabreichte wackelte meine maus kurz später mit dem po hin und her. und man sah, dass sie ganz und gar nicht zufrieden mit dem ding war. kurz um entschloss ich mich noch ein kümmelzäfchen hinterher zu jagen um das ganze zu neutraliesieren.ich würde diese zäpfchen nie wieder anwenden.
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von der Hebi empfohlen
Mir wurden die Zäpfchen von meiner Hebamme empfohlen. Mit Sicherheit ist es kein Wundermittel, aber ich teile eh die Meinung: " so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig"Gerade bei Säuglingen ist die Verabreichung von Zäpfchen empfehlenswerter.
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Rezepte1,2
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Alternativ können Sie Freiumschläge beim Service-Team der medpex Versandapotheke anfordern oder online ausdrucken.
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Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihr quittiertes Rezept bei Ihrer Krankenversicherung ein.
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Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
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