Packungsgrößen | Menge | Grundpreis | Preis |
Nicorette 2mg freshfruit
Kaugummi |
30 Stück | 1 Stück 0,48 € |
16,66 €* 14,29 € |
Nicorette 2mg freshfruit
Kaugummi |
105 Stück | 1 Stück 0,29 € |
44,47 €* 30,79 € |
Nicorette 2mg freshfruit
Kaugummi |
210 Stück | 1 Stück 0,28 € |
72,28 €* 57,99 € |
Anbieter: Johnson & Johnson GmbH (OTC)
Darreichungsform: Kaugummi
Grundpreis: 1 Stück 0,48 €
Art.-Nr. (PZN): 1639589
Wenn Sie ein Rezept haben, wählen Sie bitte zusätzlich aus, um welche Art von Rezept es sich handelt.
Packungsgrößen
Beschreibung
nicorette® Kaugummi lindert Entzugssymptome wie Rauchverlangen, innere Unruhe und gesteigerten Appetit
- lindert Rauchverlangen klinisch belegt bei der Raucherentwöhnung
- zuckerfrei und mit fruchtigem Geschmack
- Mit 2 mg Nikotin für Raucher von bis zu 20 Zigaretten pro Tag
- Bei Verwendung von 10 Kaugummis pro Tag reicht die 30 Stück-Packung für ca. 3 Tage
- Auch in den Geschmacksrichtungen freshmint und whitemint erhältlich
Auf dem Weg zum Nichtraucher:
Das Nikotinkaugummi von nicorette® mindert durch das enthaltene therapeutische Nikotin die Entzugserscheinungen, wie innere Unruhe und gesteigerten Appetit, bei einem Rauchstoppversuch. Der Fruchtgeschmack des zuckerfreien Kaugummis sorgt für ein angenehmes Frischegefühl im Mund. Die Kaugummis enthalten 2 mg Nikotin und sind für Raucher von bis zu 20 Zigaretten täglich geeignet. Rauchern, die täglich mehr als 20 Zigaretten konsumieren, wird empfohlen, die nicorette® Kaugummis freshfruit mit 4 mg Nikotin zu nutzen. Für besonders starke Unterstützung kann das 2 mg-Kaugummi als Kombinationstherapie mit dem nicorette® Pflaster angewendet werden. Die Pflaster werden auf die Haut aufgeklebt und geben über einen Zeitraum von 16 Stunden gleichmäßig Nikotin ab. Bei akutem Rauchverlangen oder in besonders schwierigen Situationen, stehen dann zusätzlich die 2 mg Nikotinkaugummis zur Verfügung.
Anwendung:
So wird das nicorette® Kaugummi freshfruit 2 mg richtig angewendet
Das im Kaugummi enthaltene Nikotin gelangt durch das Kauen über die Mundschleimhaut in die Blutbahn. Das Kaugummi sollte nicht durchgängig gekaut werden, damit der enthaltene Wirkstoff zeitlich verzögert freigesetzt werden kann. Für die richtige Anwendung wird das Nikotinkaugummi zunächst gekaut, bis ein intensiver Geschmack entsteht. Danach das Kaugummi so lange in die Wangentasche schieben, bis der Geschmack wieder nachlässt. Dieser Kauprozess lässt sich für 30 Minuten wiederholen. Es wird empfohlen die Nikotinkaugummis 12 Wochen lang zu verwenden. Ziel dabei ist es, die Anzahl der Kaugummis nach und nach zu verringern bis schließlich keine Kaugummis mehr nötig sind.
Pflichtangaben:
Nicorette® Kaugummi 2 mg freshfruit
Wirkstoff: Nicotin (als Nicotin-Polacrilin (1:4)). Anwendungsgebiet: Behandlung der Tabakabhängigkeit durch Linderung der Entzugserscheinungen. Unterstützung der Raucherentwöhnung. Auch zur Verringerung des Zigarettenkonsums (Rauchreduktion), um auf diesem Weg den Rauchausstieg zu erreichen. Warnhinweise: Enthält Levomenthol, Pfefferminzöl, Butylhydroxytoluol (E 321).
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Johnson & Johnson GmbH, 41470 Neuss. Stand: 07/2021
Pflichtangaben & Zusatzinformationen
Top Kundenmeinungen und Bewertungen
Rauchentwöhnung erfolgreich
Es hilft
Rauchfrei!
Hilft, auch nachher
Unbedingt mal testen
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.
Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.
E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.
Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Buchstabe "N" im Arzneimittelindex nachschlagen. zum Seitenanfang