versandkostenfrei ab 20 € oder mit Rezept schnell & sicher gratis Proben & Bonuspunkte
×
Abbildung ähnlich
NOVALAC V Spezialnahr.b.Verstopfung 0-12 M.
Inhalt: 800 Gramm
Anbieter: Vived GmbH
Darreichungsform: Pulver
Grundpreis: 1 kg 24,94 €
Art.-Nr. (PZN): 6488474

Beschreibung

NOVALAC V Spezialnahrung bei Verstopfung 0-12 Monate

Wenn Sie die Verdauung Ihres Babys auf natürliche Weise fördern möchten, achten Sie auf die besondere Eiweißzusammensetzung der Milchnahrung: Die Nahrung für Ihr Baby sollte überwiegend Molkeneiweiß statt Casein enthalten. Molke fördert die Bildung von weicherem Stuhl.

Weiterhin sollte die Nahrung die notwendige Menge Lactose (Milchzucker) und Magnesium enthalten. Dadurch wird mehr Wasser im Dickdarm zurückgehalten und der Stuhl wird weicher.

Novalac V ist ein diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät) geeignet zum Diätmanagement bei Säuglingen mit Verstopfung. Novalac V bitte nur unter medizinischer Kontrolle anwenden.

Was können Sie zusätzlich tun?

  • Massagen am Steiß und auf der Innenseite der Schenkel regen die Darmbewegung an.
  • Bewegung unterstützt die Darmtätigkeit. Viele Kinder bewegen sich ohne Kleidung und Windeln aktiver. Lassen Sie Ihr Kind von Anfang an nach dem Wickeln noch eine Weile lang nackt strampeln.
  • Auf dem Wickeltisch können Sie ein bisschen Baby-Gymnastik machen. Sanfte Radfahr-Bewegungen, bei denen Mama oder Papa die Beinchen führen, machen den meisten Babys viel Spaß.

Menge:
Pulver 800 g

Top Kundenmeinungen und Bewertungen


super

10 von 10 Kunden fanden die folgende Meinung hilfreich.
Rezensentin/Rezensent schreibt am 29.04.2012
Mir wurde ovalac Spezialnahrung von der Hebame empfohlen, da meine Kleine harte Stuhlgang hatte. Nicht nur der Stuhl wurde weicher, sondern auch Blähungen wurden besser. Sehr empfehlenswert.

Rezepte1,2
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.

Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.

E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.

Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.

Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Buchstabe "N" im Arzneimittelindex nachschlagen. zum Seitenanfang