versandkostenfrei ab 20 € oder mit Rezept schnell & sicher gratis Proben & Bonuspunkte
×
Abbildung ähnlich
OTIMED Mischung flüssiger Verdünnungen
Inhalt: 50 Milliliter, N1
Anbieter: Steierl-Pharma GmbH
Darreichungsform: Flüssigkeit
Grundpreis: 1 l 227,80 €
Art.-Nr. (PZN): 3245423

Meinung u. Testbericht zu OTIMED Mischung flüssiger Verdünnungen

Wirksam gegen Ohrenentzündung

1 von 1 Kunden fanden die folgende Meinung hilfreich.
Rezensentin/Rezensent schreibt am 05.11.2018
Ich habe schon seitdem ich ein Kind bin, immer wieder mit Ohrenschmerzen zu tun. Bei jeder starken Erkältung kann ich darauf warten, dass sich meine Ohren entzünden. Da Otimed ein homöopathisches Mittel ist, nehme ich es mittlerweile sofort, wenn ich eine Erkältung bekomme, dreimal täglich. Schon vorbeugend gegen die drohende Ohrenentzündung. Seitdem bekomme ich meistens keine Ohrenschmerzen mehr. Otimed sollte man in der Hausapotheke haben, wenn man Probleme mit Ohrenentzündungen hat.

leider enthält es Alkohol

1 von 1 Kunden fanden die folgende Meinung hilfreich.
Rezensentin/Rezensent schreibt am 27.06.2018
Das Produkt hat mir vor einigen Wochen eine Bekannte empfohlen (und auch gleich bestellt). Es enthält jedoch Alkohol, so dass ich mir nicht sicher bin, ob man es guten Gewissens Kindern geben kann.

Alkohol? Naja

3 von 5 Kunden fanden die folgende Meinung hilfreich.
Rezensentin/Rezensent schreibt am 02.09.2013
Meine Kleiner hat oft mit Mittelohrentzündungenzu tun. Deshalb habe ich ein Medikament auf möglichst natürliche Basis gesucht. Alkohol ist ein natürlicher Konservierungsstoff, so dass man hier ohne künstliche Zusätze auskommt. Die angegebene Menge entspricht dem natürlichen Alkoholgehalt eines halben Glases Apfelsaft. Apfelsaft gebe ich dem Kleinen ohne Bedenken... Das Produkt ist also durchaus empfehlenswert.

Kleinkinder und Alkohol? Nein danke!

2 von 13 Kunden fanden die folgende Meinung hilfreich.
Rezensentin/Rezensent schreibt am 06.10.2011
Otimed ist ein homöopathisches Mittel gegen Mittelohrentzündungen und ähnliche Probleme mit den Ohren. Da meine Kleine mit den Ohren immmer Probleme hat, habe ich hier und im Netz nach etwas Passendem gesucht. Auf der Internetseite von Steierl lese ich nun tatsächlich die Dosierungsanleitung für Kleinkinder und Kinder. Nur bei Säuglingen, Schwangeren, Alkoholkranken etc. soll es wegen des Alkoholgehaltes nicht angewendet werden. Ich würde mal sagen: Meiner Kleinen gebe ich es auch nicht. Erst soll die Firma mal was ohne Alkohol entwickeln, dann sehen wir weiter.

Die Beiträge geben die Meinung unserer Kunden wieder und können eine individuelle Beratung durch den Arzt oder Apotheker nicht ersetzen. Suchen Sie bei gesundheitlichen Problemen immer einen Arzt oder Apotheker auf.

Ihre Meinung zum Produkt

Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto an, wenn Sie eine Meinung zu diesem Produkt abgeben möchten.

Anmelden


Rezepte1,2
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.

Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.

E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.

Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.

Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
zum Seitenanfang