Inhalt: 50 Gramm
Anbieter: sanotact GmbH
Darreichungsform: Bonbons
Grundpreis: 1 kg 57,80 €
Art.-Nr. (PZN): 3342646
GTIN: 4002590140988
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Grundpreis: 1 kg 57,80 €
Art.-Nr. (PZN): 3342646
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Beschreibung
Die fruchtigen Pulmoll-Sorten sind alle zuckerfrei, zahnfreundlich und kalorienreduziert, sie schmecken fruchtig-frisch. Bereits ein Pulmoll Halsbonbon ist eine Wohltat für Hals und Rachen, es enthält 3,3% Vitamin C der empfohlenen Tagesdosis.
Außerdem enthalten die Pulmoll Halsbonbons Vitamin C, ideal bei Husten und Heiserkeit. Denn es stärkt die natürlichen Abwehrkräfte des Körpers und trägt darüber hinaus zu einem angenehm fruchtig-frischen Geschmacks des Bonbons bei.
Top Kundenmeinungen und Bewertungen
Neben der guten Wirkung bei Heiserkeit und rauhem Hals, schmeckt diese Sorte auch noch ausgezeichnet- also unbedingt empfehlenswert. Da ist gleich der Husten nicht mehr ganz so schlimm...
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Schnelle Hilfe bei trockener Kehle und sofort wirksam bei Reizhusten.
Was mich am meisten freut ist der tolle Geschmack und verleitet auch
zum naschen zwischendrin.Deshalb immer im Auto oder Zuhause dabei.
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Die Hustenbonbons sind für mich die Einzigen, die bei Reizhusten helfen. Der Geschmack ist auch sehr angenehm nach Zitrone. Die Form ist auch gut. Nicht so groß
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Klasse Bonbons bei Halskratzen und Heiserkeit. Befeuchten den Rachenraum sehr gut und verhindern schlimmeres. Schmecken dazu auch noch lecker nach Zitrone
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In der Erkältungszeit nicht wegzudenken. Lindert Kratzen und Hustenreiz und schmeckt noch toll nach Zitrone, mit wertvollem Vitamin C und ist auch noch zahnschonend. Die Box ist praktisch für die Handtasche oder Jackentasche,
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Rezepte1,2
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.
Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.
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Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
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