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Information zur staatlichen Versorgung mit Schutzmasken in Deutschland

Schutzmaskenverordnung

Im Zuge der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) haben alle Angehörigen einer Risikogruppe Anspruch auf vergünstigte FFP2-Masken. Die Berechtigungsscheine über den Anspruch erhalten Sie direkt von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse.

Schutzmaskenverordnung

    Jetzt Berechtigungsscheine 1 und 2 für Risikogruppen einlösen


    Die anspruchsberechtigten Personen haben im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum Ablauf des 28. Februar 2021 einen Anspruch auf einmalig 6 Schutzmasken und im Zeitraum vom 16. Februar 2021 bis zum Ablauf des 15. April 2021 einen weiteren Anspruch auf einmalig 6 Schutzmasken. Es wird pro Person je 1 Berechtigungsschein für jeden der oben genannten Gültigkeitszeiträume ausgegeben.

    Pro eingelöstem Berechtigungsschein und einem Eigenanteil von 2¤ erhalten Sie 6 Schutzmasken und von medpex zusätzlich eine Gratis-Schutzmaske. Die Lieferung erfolgt versandkostenfrei.

    Bitte beachten Sie bei Ihrer Bestellung:
    • Legen Sie sich den Artikel in den Warenkorb und wählen Sie als Rezeptart ''ohne Rezept'' aus.
    • Senden Sie uns nach Ihrer Bestellung den Berechtigungsschein im Original zu. Geben Sie dabei Ihre Kunden- und Bestellnummer an.
    • Für die Einsendung des Berechtigungsscheins können Sie gerne unsere Freiumschläge nutzen.
    • Ihre Bestellung wird erst versendet, wenn uns der Nachweis der Anspruchsberechtigung vorliegt.
    • Die Rücksendung nicht gültiger oder abgelaufener Berechtigungsscheine kann leider nicht garantiert werden. Bitte beachten Sie den auf Ihrer Bescheinigung angegebenen Gültigkeitszeitraum.



    Weitere Informationen über die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.


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