Packungsgrößen | Menge | Grundpreis | Preis |
SINUVOWEN Mischung
Mischung |
30 Milliliter | 1 l 343,00 € |
11,53 €* 10,29 € |
SINUVOWEN Mischung
Mischung |
50 Milliliter | 1 l 323,80 € |
16,77 €* 16,19 € |
Inhalt: 50 Milliliter
Anbieter: WEBER & WEBER GmbH
Darreichungsform: Mischung
Grundpreis: 1 l 323,80 €
Art.-Nr. (PZN): 6143611
Anbieter: WEBER & WEBER GmbH
Darreichungsform: Mischung
Grundpreis: 1 l 323,80 €
Art.-Nr. (PZN): 6143611
Packungsgrößen
Pflichtangaben & Zusatzinformationen
Top Kundenmeinungen und Bewertungen
Linderung der Sympthome
Ich habe das Produkt von meiner Hausärztin bei einer Erkältung verordnet bekommen und muss sagen ich war begeistert von der schnellen hilfreichen Wirkung. Sollte in keiner Hausapotheke fehlen!
War diese Meinung für Sie hilfreich?
Gute Wirkung
Mein Mann bekam Sinuvowen von seinem Arzt empfohlen und verwendet seit dem bei Schnupfen nichts anderes mehr. Seit dem hatte er auch keine langwierigen Nasen-Nebenhölenentzündungen mehr.
War diese Meinung für Sie hilfreich?
gut
kann ich empfehlen ich in sehr zufriedenkann ich empfehlen ich in sehr zufriedenkann ich empfehlen ich in kann ickann ich empfehlen ich in sehr zufriedenh empfehlen ich in sehr zufriedensehr zufrieden
War diese Meinung für Sie hilfreich?
Rezepte1,2
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.
Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.
E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.
Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.
Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.
E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.
Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Buchstabe "S" im Arzneimittelindex nachschlagen. zum Seitenanfang