Inhalt: 50 Gramm
Anbieter: PetVet GmbH
Darreichungsform: Pellets
Grundpreis: 1 kg 65,80 €
Art.-Nr. (PZN): 13234886
GTIN: 4260259021324
Anbieter: PetVet GmbH
Darreichungsform: Pellets
Grundpreis: 1 kg 65,80 €
Art.-Nr. (PZN): 13234886
GTIN: 4260259021324
Beschreibung
Unterstützt die Zahnpflege
PHA GenussSnack ist ein Ergänzungsfuttermittel für ausgewachsene Katzen. Die zahnförmigen und vierzackigen Kroketten unterstützen die Zahnpflege und sind ideal zum Verwöhnen Ihrer Samtpfote.
Fütterungshinweis:
5 - 10 g täglich bei Katzen mit 3 - 8 kg Gewicht.
Hinweis: Ohne Zucker, künstliche Farbstoffe und Geschmacksverstärker. Mit Taurin.
Top Kundenmeinungen und Bewertungen
Als ich die Packung von ner bekannten zum ausprobieren bekam da ihrer es nicht mag haben wir erst gedacht ok der mäKelt halt ok.meiner frisst alles, aber das hier, da wird die Nase Gerümpel und weggerannt.nicht zu empfehlen stinkt anscheinend für Katzen. Also ich kann es nicht empfehlen mag gut sein das es Tiere gibt die es annehmen.
War diese Meinung für Sie hilfreich?
Ist ok, aber meiner Meinung nach nicht besser als anderes hochwertiges Trockenfutter. Und dafür ist dieses hier zu teuer.
Meinen Katzen hat es aber geschmeckt, das ist ja die Hauptsache :)
War diese Meinung für Sie hilfreich?
Ich kann das Produkt nur mit sehr gut bewerten, denn meine Katze liebt diesen Snack. So unterschiedlich sind die Geschmäcker unserer Vierbeiner. Meine Katze war sehr scheu und damit konnte ich Sie aus Ihren Verstecken hervorlocken. Zum Preis sage ich mal nichts ..........
War diese Meinung für Sie hilfreich?
Meine Katzen stehen total auf diese kleinen Snacks und die Verträglichkeit ist sehr sehr gut. Ich bin sehr zufrieden und kaufe diese immer wieder. . . . . . .
War diese Meinung für Sie hilfreich?
Rezepte1,2
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.
Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.
E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.
Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.
Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.
E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.
Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Buchstabe "P" im Arzneimittelindex nachschlagen. zum Seitenanfang