versandkostenfrei ab 20 € oder mit Rezept schnell & sicher gratis Proben & Bonuspunkte
×
Abbildung ähnlich
NEOCATE Infant Pulver
Inhalt: 400 Gramm
Anbieter: Danone Deutschland GmbH
Darreichungsform: Pulver
Grundpreis: 1 kg 140,72 €
Art.-Nr. (PZN): 256975
GTIN: 5016533655018

Meinung u. Testbericht zu NEOCATE Infant Pulver

Hat uns super geholfen

20 von 22 Kunden fanden die folgende Meinung hilfreich.
Rezensentin/Rezensent schreibt am 14.09.2014
Wir mussten unserem Kind aufgrund des Verdachts auf eine Milcheiweißallergie einige Monate Neocate Infant geben. Es ist einfach zu verwenden, genauso wie andere Säuglingsnahrung auch. Allerdings hat die fertige Milch einen sehr eigenen Geruch und Geschmack. Unser Kind hat es zum Glück trotzdem ohne Probleme getrunken und wir haben seine Neurodermitis damit wunderbar in den Griff bekommen. Allerdings hatten wir Probleme mit der Kostenübernahme durch die Krankenkasse und privat ist es doch schon sehr preisintensiv.

Die Beiträge geben die Meinung unserer Kunden wieder und können eine individuelle Beratung durch den Arzt oder Apotheker nicht ersetzen. Suchen Sie bei gesundheitlichen Problemen immer einen Arzt oder Apotheker auf.

Ihre Meinung zum Produkt

Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto an, wenn Sie eine Meinung zu diesem Produkt abgeben möchten.

Anmelden


Rezepte1,2
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.

Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.

E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.

Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.

Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
zum Seitenanfang