versandkostenfrei ab 20 € oder mit Rezept schnell & sicher gratis Proben & Bonuspunkte
×
Abbildung ähnlich
TRAUMEXIER
Inhalt: 750 Milliliter
Anbieter: MedAgil Gesundheitsgesellschaft mbH
Darreichungsform: Flüssigkeit
Grundpreis: 1 l 31,33 €
Art.-Nr. (PZN): 10182060
GTIN: 4260311970027

Meinung u. Testbericht zu TRAUMEXIER

Gesunder Schlaf

4 von 5 Kunden fanden die folgende Meinung hilfreich.
Rezensentin/Rezensent schreibt am 07.03.2016
Eine Freundin hatte mir von Traumexier erzählt. Eine Stunde vor dem Schlafen hab ich ein Becher getrunken und konnte viel leichter einschlafen. Bin die ganze Nacht auch nicht mehr aufgewacht und habe seit Jahren nicht mehr soviel geträumt. Mich hat es überzeugt.

Seit der Rente wieder durchschlafen

3 von 4 Kunden fanden die folgende Meinung hilfreich.
Rezensentin/Rezensent schreibt am 11.09.2014
Ich habe nun schon seit 15 Jahren Probleme beim durchschlafen. Seit ich in der Rente bin wache ich Nachts immer wieder auf. Mit Traumexier bekomm ich nun endlich wieder meinen Schlaf. Ich trinke den vollen Dosierbecher immer etwa 2 Stunden vor dem schlafen gehen. Ich empfehle es meinen Freunden und Bekannten weiter.

Allgemeine Beruhigung

7 von 8 Kunden fanden die folgende Meinung hilfreich.
Rezensentin/Rezensent schreibt am 22.07.2014
Ich habe TraumExier von einem Freund empfohlen bekommen. Er berichtete mir das er seit der Einnahme viel Erholter aufwacht und allgemein etwas ruhiger geworden ist. Die hektik die schon am Morgen bei ihm da war ist nun verflogen. Ich bin nun bei der ersten Flasche und muss zugeben das ich erholter Aufwache und das Gefühl habe durch zu schlafen. Auf TraumExier bin ich übrigens durch das andere Produkt gekommen: Rosaxan. Bis jetzt bin ich von den beiden Naturprodukten begeistert.

Kein Zopiclon mehr!

19 von 23 Kunden fanden die folgende Meinung hilfreich.
Rezensentin/Rezensent schreibt am 15.04.2014
Seit fast 30 Jahren leide ich nun unter Schlafstörungen und seit etwa 10 Jahren nehme ich 1/4 Zopiclon täglich. Bei mir hat Traumexier bereits schon am 2. Tag geholfen. Vielen Dank.

Durchgeschlafen

34 von 39 Kunden fanden die folgende Meinung hilfreich.
Rezensentin/Rezensent schreibt am 17.02.2014
Ich leide seit etwa 40 Jahren an Schlafstörungen und habe mir mit Schlaftabletten weiterhelfen können. Ich habe die erste Woche parallel zu meinen Schlaftabletten Traumelexier genommen. Jeden Tag etwa 2 Stunden vor dem zubett gehen. Nun nach etwa 3 Wochen und der ersten Flasche benötige ich keine Schlaftabletten mehr. Ich bin begeistert und werde es weiterempfehlen. Gruß W. Neumann

Die Beiträge geben die Meinung unserer Kunden wieder und können eine individuelle Beratung durch den Arzt oder Apotheker nicht ersetzen. Suchen Sie bei gesundheitlichen Problemen immer einen Arzt oder Apotheker auf.

Ihre Meinung zum Produkt

Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto an, wenn Sie eine Meinung zu diesem Produkt abgeben möchten.

Anmelden


Rezepte1,2
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.

Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.

E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.

Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.

Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
zum Seitenanfang