Produktinformationen Arzneimittel Index L LIMPTAR N Filmtabl. - Archiv

LIMPTAR N Filmtabl.

Menge: 80 Stück, N3
Anbieter: MCM Klosterfrau Vertriebsgesellschaft mbH
Web: www.klosterfrau.de
Darreichungsform: Filmtabletten
Art.-Nr. (PZN): 4620403
 
Preis: 42,95 €*
31,95 €
inkl. MwSt.
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LIMPTAR N Filmtabl.
Artikel Preis Menge
LIMPTAR N Filmtabl.
Filmtabletten, 80 Stück, N3
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Zusatzinformationen
Anwendungsgebiete
Bei welchen Erkrankungen wird das Arzneimittel angewendet?
- Bei nächtlichen Wadenkrämpfen einschließlich solcher Krampfzustände in den Beinen, die in Verbindung mit Zuckerkrankheit, entzündlichen Gefäßerkrankungen, Gelenkerkrankungen und bleibenden Fußverformungen auftreten

Anwendungshinweise
Auf welche Weise wird das Arzneimittel angewendet?
Bei leichten Beschwerden:
- Die Dauer der Einnahme hängt ab vom Heilungsverlauf und kann 2-3 Wochen betragen.
Bei mittleren bis schweren Beschwerden:
- Tabletten etwa 14 Tagen einnehmen
- Anschließend kann der Versuch einer Verringerung der Einnahmemenge auf 1 Tablette täglich vorgenommen werden.
- Die Einnahme kann noch etwa 2-3 Wochen fortgesetzt werden.

Was ist zusätzlich zu beachten?
- Unzerkaut mit reichlich Flüssigkeit einnehmen

Dosierung
Wie oft und in welcher Menge wird das Arzneimittel angewendet?
Bei leichten Beschwerden:
- Nach dem Abendessen 1 Tablette einnehmen
Bei mittleren bis schweren Beschwerden:
- Nach dem Abendessen und vor dem Schlafengehen 1 Tablette einnehmen

Gegenanzeigen
In welchen Fällen darf das Arzneimittel nicht angewendet werden?
Gegen alle Arzneimittel können Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten, dann müssen Sie das Medikament sofort absetzen. Wenn schon eine Allergie gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels bekannt ist, darf es nicht angewendet werden.

Das Arzneimittel darf nicht einegneommen werden bei:
- Einer bestimmten angeborenen Stoffwechselerkrankung (Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenasemangel)
- Muskelschwäche
- Ohrgeräuschen (Klingen in den Ohren, Tinnitus)
- Vorschädigungen des Sehnervs

- Das Arzneimittel sollte bei Herzerkrankungen, insbesondere bei solchen, die mit einer Störung des Herzrhythmus und einer Verlangsamung des Herzschlags einhergehen, nur mit Vorsicht eingenommen werden.

Was gilt für Schwangerschaft und Stillzeit?
Während Schwangerschaft und Stillzeit sollten Sie Medikamente möglichst nur nach Absprache mit Ihrem Arzt oder Apotheker einnehmen!

- Obwohl ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund des niedrigen Chiningehaltes in einer Tablette kaum herbeigeführt werden kann, ist die Einnahme des Arzneimittels während der Schwangerschaft verboten.
- In größeren Einnahmemengen ist der Stoff giftig für das ungeborene Kind (Augenfehler und Taubheit).
- Das Medikament ist wehenfördernd.

Wichtige Hinweise
Was ist zusätzlich zu beachten?
- Bei Verschlechterung der Beschwerden nach Absetzen der Medikamente oder Verringerung der Einnahmemenge kann entweder wieder die Einnahmemenge erhöht werden oder die Einnahme über längere Zeiträume hindurch fortgesetzt werden.
- Bei Ohrgeräuschen (Tinnitus), Hör- oder Sehstörungen sowie Ausschlägen auf der Haut ist das Medikament abzusetzen.


1Privatrezept / Kassenrezept:
Ihr Originalrezept muss unserer Internet Apotheke vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich zur angezeigten Zuzahlung eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen, wenn der Medikament bzw. Arzneimittel Originalpreis höher ist als der Festbetrag, der von der Krankenkasse bezahlt wird. Sollte dieser sehr seltenen Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert.

1Kassenrezept befreit:
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