Packungsgrößen | Menge | Grundpreis | Preis |
BEURER GL40 Blutzuckerteststreifen
Teststreifen |
50 Stück | 1 Stück 0,52 € |
27,99 €* 25,79 € |
BEURER GL40 Blutzuckerteststreifen
Teststreifen |
100 Stück | 1 Stück 0,39 € |
55,98 €* 39,29 € |
Inhalt: 100 Stück
Anbieter: BEURER GmbH Gesundheit und Wohlbefinden
Darreichungsform: Teststreifen
Grundpreis: 1 Stück 0,39 €
Art.-Nr. (PZN): 9929683
GTIN: 4211125464035
Anbieter: BEURER GmbH Gesundheit und Wohlbefinden
Darreichungsform: Teststreifen
Grundpreis: 1 Stück 0,39 €
Art.-Nr. (PZN): 9929683
GTIN: 4211125464035
Wenn Sie BEURER GL40 Blutzuckerteststreifen kaufen möchten, wählen Sie bitte die gewünschte Menge aus und klicken Sie dann auf "in den Warenkorb".
Wenn Sie ein Rezept haben, wählen Sie bitte zusätzlich aus, um welche Art von Rezept es sich handelt.
Wenn Sie ein Rezept haben, wählen Sie bitte zusätzlich aus, um welche Art von Rezept es sich handelt.
Packungsgrößen
Top Kundenmeinungen und Bewertungen
Blutzucker Messstreifen
Da ich noch ein Blutzuckermessgerät für die Beurer Messstreifen habe, bestelle ich diese immer wieder. Das Gerät ist noch funktionstüchtig und der Preis für die Streifen akzeptabel. Da ich nicht regelmäßig messen muss, finde ich die Messstreifen eine gute Alternative.
War diese Meinung für Sie hilfreich?
Rezepte1,2
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.
Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.
E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.
Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.
Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.
E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.
Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Buchstabe "B" im Arzneimittelindex nachschlagen. zum Seitenanfang