Packungsgrößen | Menge | Grundpreis | Preis |
KA VIT Tropfen
Tropfen zum Einnehmen |
5 Milliliter, N1 | 1 l 2.858,00 € |
16,95 €* 14,29 € |
KA VIT Tropfen
Tropfen zum Einnehmen |
10 Milliliter, N2 | 1 l 2.329,00 € |
26,98 €* 23,29 € |
KA VIT Tropfen
Tropfen zum Einnehmen |
3x10 Milliliter, N3 | 1 l 2.133,00 € |
69,37 €* 63,99 € |
Anbieter: Infectopharm Arzneimittel und Consilium GmbH
Darreichungsform: Tropfen zum Einnehmen
Grundpreis: 1 l 2.133,00 €
Art.-Nr. (PZN): 6681018
Wenn Sie ein Rezept haben, wählen Sie bitte zusätzlich aus, um welche Art von Rezept es sich handelt.
Packungsgrößen
Beschreibung
KA-VIT Tropfen
Ihre Wahl bei Vitamin K-Mangel
Anwendungsgebiet:
Gesichertes Anwendungsgebiet für KA-VIT Tropfen ist ausschließlich die Therapie von Vitamin-K-Mangelzuständen sowie die Prävention von Vitamin-K-Mangelzuständen, die ernährungsmäßig nicht behoben werden können.
Dazu gehören:
- Vitamin-K-Prophylaxe bei Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt.
- Vitamin-K-Prophylaxe für das Neugeborene durch Vitamin-K-Gabe an Schwangere vor der Entbindung, die Antikonvulsiva und Tuberkulostatika oder Cumarinderivate eingenommen hatten
- Vitamin-K-Prophylaxe bei Patienten mit Risikofaktoren für die Entwicklung eines Vitamin-K-Mangels, sobald der Quick-Wert unter die Normgrenze abfällt,
- Vitamin-K-Therapie bei Patienten mit Vitamin-K-Mangelblutungen, die zumeist mit einem Quick-Wert unter 10 % einhergehen. Die Vitamin-K-Mangelblutung kann durch einen echten Vitamin-K-Mangel oder durch eine zu hohe Dosierung von Cumarinderivaten verursacht sein.
Für weitere Hinweise beachten Sie auch bitte unsere Zusatzinformationen!
Menge:
Tropfen 3 x 10 ml
Hinweis
Einnahmehinweis
Vitamin K-haltige Produkte sollten während einer Behandlung mit blutgerinnungshemmenden Medikamenten nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
Pflichtangaben & Zusatzinformationen
Top Kundenmeinungen und Bewertungen
Erste Hilfe gegen Rattengift!
Tolles Produkt
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Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.
E-Rezept1,2
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Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
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