Inhalt: 100 Milliliter, N1
Anbieter: Zentiva Pharma GmbH
Darreichungsform: Suspension zum Einnehmen
Grundpreis: 1 l 62,90 €
Art.-Nr. (PZN): 9731739
Anbieter: Zentiva Pharma GmbH
Darreichungsform: Suspension zum Einnehmen
Grundpreis: 1 l 62,90 €
Art.-Nr. (PZN): 9731739
Beschreibung
Suspension zum Einnehmen
Bei Fieber und leichten bis mäßig starken Schmerzen.
Hinweis
Warnhinweis:
Ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!
Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!
Apotheker-Tipp
Birgit Apotheker im medpex-Team |
Da hohes andauerndes Fieber vor allem für kleine Kinder schnell gefährlich werden kann, ist es wichtig, die Körpertemperatur im Auge zu behalten. Und Fiebermessen kann mitunter bei den Kleinen zu einer echten Herausforderung werden. Daher empfehlen wir zur schnellen Messung das Infrarot- Ohrthermometer von Braun. Das Thermometer misst die Temperatur präzise im Ohr und schon nach einer Sekunde liegt das Messergebnis vor. |
Pflichtangaben & Zusatzinformationen
Top Kundenmeinungen und Bewertungen
Wirken kann es nur, wenn es im Mund bleibt
Der Saft ist für Kleinstkinder ungeeignet.
Habe den Saft meiner Tochter nachts gegeben. Sie hat sich gewehrt mit allen Mitteln und versucht es auszuspucken. Als ich probiert habe, wusste ich warum: Er brennt scharf im Mund. Das hat mit schmecken nichts zu tun, es ist für ein Kleinkind sicher schmerzhaft, wenn es für einen Erwachsenen schon sehr unangenehm ist.
Mag sein, dass man da mit 5 Jährigen verhandeln kann, aber nicht mit 1 oder 2 jährigen Kindern.
Vor allem ist es - euphemistisch formuliert - etwas unfair, wenn man so etwas verabreicht, wenn es dem Kind sowieso schon schlecht geht und es einfach schlafen will.
Ich hoffe, sie merkt sich das Erlebnis nicht zu gut und wird ein anderes Präparat beim nächsten mal noch annehmen.
War diese Meinung für Sie hilfreich?
Vorsicht! Scharf und bitter!
Mein Sohn hatte eine Entzündung im Kiefer und diesen Saft gegen die Schmerzen verschrieben bekommen. Wir hatten nie Probleme mit der Einnahme von Medikamenten, was sich nach diesem Präparat schnell änderte. Nach der ersten Einnahme hat mein Sohn sich erbrochen. Ich habe den Saft probiert und wusste sofort warum.. Der Saft ist nicht nur scharf und brennt im Mund/Rachen.. er schmeckt auch fürchterlich. Für Kleinkinder absolut nicht zu empfehlen.
War diese Meinung für Sie hilfreich?
Brennt im Mund
Der Saft wirkt gut und schnell, aber er brennt auf der Zunge und im Rachen. Meine Tochter (3) hat es mir erzählt, ich habe probiert und es brennt tatsächlich ordentlich. Wir werden jetzt ein anderes Medikament verwenden, da es wirklich eine Qual ist für Kinder.
War diese Meinung für Sie hilfreich?
Kinder streiken nach einer Einnahme
Ich kann dieses Produkt nicht empfehlen. Es schmeckt einfach schrecklich, meine Kinder verweigern die Einnahme nachdem ich das Mittel einmal gegeben habe. Die Wirkung ist, denke ich wie jedes andere Medikament, es senkt das Fieber. Jetzt nehmen wir Ibuprofen Saft. Das nehmen sie gerne und ich bin erleichtert.
War diese Meinung für Sie hilfreich?
Wirkt, aber Reizt den Gaumen
Der Fiebersaft senkt das Fieber und lindert die Schmerzen, auch wenn er wirklich widerlich schmeckt. Größere Kinder können ihn einnehmen und etwas leckeres hinterher bekommen, das sollte funktionieren.
Aber: Mein Kleinkind nimmt den Saft (und seit der Gabe des Saftes auch alle anderen Arzneimittel) nur unter starkem Zwang und erbricht danach. Das hilft dann mal gar nicht. Ich habe den Saft selbst probiert, das Problem ist weniger der Geschmack als solches, sondern eine Bitterkeit / Schärfe, die tatsächlich im Hals reizt. Da es alternative Säfte gibt, würde ich diesen Saft nicht weiterempfehlen.
War diese Meinung für Sie hilfreich?
Rezepte1,2
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.
Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.
E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.
Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.
Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.
E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.
Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Buchstabe "I" im Arzneimittelindex nachschlagen. zum Seitenanfang