Inhalt: 1 Stück
Anbieter: MAM Babyartikel GmbH
Grundpreis: 1 Stück 4,99 €
Art.-Nr. (PZN): 6440355
GTIN: 4042894443002
Anbieter: MAM Babyartikel GmbH
Grundpreis: 1 Stück 4,99 €
Art.-Nr. (PZN): 6440355
GTIN: 4042894443002
Top Kundenmeinungen und Bewertungen
Da ich meine Enkelkinder täglich bei mir habe, haben ich auch viele Pflegegeartikel für die Kleinen bei mir Zuhause. Ein ganz wichtigen Utensil ist dabei der PRIMAMMA Nasensauger. Oftmals ist die Nase des Babys sehr verstopft, so dass die Flasche kaum geleert werden kann und das Atmen schwer fällt. Mit dem Nasensauger entferne ich sanft die Sekrete in der Nase und mein Enkel kann wieder frei atmen. So etwas hatten wir früher nicht und ich muss sagen das das eine ganz tolle Erfindung ist.
War diese Meinung für Sie hilfreich?
Sehr guter Nasensauger, haben ihn schon seit einigen Jahren auch bei unseren großen gehabt und wieder nachgekauft.
Im Gegensatz zu anderen saugt er gut und lässt sich auch gut reinigen und sterilisieren.
War diese Meinung für Sie hilfreich?
Ich war auf der suche nach einem wirkungsvollen Nasensauger. Die handelsüblichen sind vorne an der Spitze einfach zu dick um bei einem Baby etwas aus der Nase zu holen. Mit dem Primamamma Nasensauger klappt das aber sehr gut! Ich bin begeistert und froh ihn hier entdeckt zu haben.
War diese Meinung für Sie hilfreich?
Rezepte1,2
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.
Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.
E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.
Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.
Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.
E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.
Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Buchstabe "P" im Arzneimittelindex nachschlagen. zum Seitenanfang