Anbieter: Johnson & Johnson GmbH (OTC)
Darreichungsform: Inhalat
Grundpreis: 1 Stück 1,41 €
Art.-Nr. (PZN): 9267911
Wenn Sie ein Rezept haben, wählen Sie bitte zusätzlich aus, um welche Art von Rezept es sich handelt.
Beschreibung
Zur Raucherentwöhnung
nicorette Inhaler mit 15 mg Nikotin zur Raucherentwöhnung
Der nicorette Inhaler erleichtert die Raucherentwöhnung, da sich mit dem Nikotininhaler die für das Rauchen typische Hand-zu-Mund-Bewegung beibehalten lässt. Durch die Inhalation gelangt therapeutisches Nikotin über die Mundschleimhaut in den Körper - jedoch keine Schadstoffe, wie sie in Zigaretten enthalten sind. Durch die Verwendung des nicorette Inhalers werden Rauchverlangen und andere Entzugserscheinungen, wie innere Unruhe und gesteigerter Appetit, gelindert. Im Rahmen einer Kombinationstherapie bei starker Tabakabhängigkeit kann der Inhaler gemeinsam mit dem nicorette Pflaster verwendet werden. Das Nikotinpflaster hält den Nikotinspiegel über 16 Stunden konstant. Der Inhaler kommt zusätzlich in Situationen zum Einsatz, in denen der Raucher akutes Rauchverlangen verspürt. So werden die Chancen auf eine langfristig erfolgreiche Raucherentwöhnung verdoppelt.
Pflichttext:
Nicorette Inhaler 15 mg. Wirkstoff: Nicotin. Anwendungsgebiet: Behandlung der Tabakabhängigkeit durch Linderung der Entzugssymptome. Unterstützung der Entwöhnung von der Zigarette. Auch zur Verringerung des Zigarettenkonsums (Rauchreduktion), um auf diesem Weg den Rauchausstieg zu erreichen. Warnhinweis: Enthält Levomenthol. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Johnson & Johnson GmbH, 41470 Neuss. Stand 11/2019
Apotheker-Tipp
Pflichtangaben & Zusatzinformationen
Top Kundenmeinungen und Bewertungen
Raucherstopp
sehr hilfreich
Extrem hilfreich
die beste Alternative von allen
Hält was es verspricht
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.
Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.
E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.
Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Buchstabe "N" im Arzneimittelindex nachschlagen. zum Seitenanfang