Packungsgrößen | Menge | Grundpreis | Preis |
Remifemin
Tabletten |
60 Stück, N2 | 1 Stück 0,21 € |
14,49 €* 12,79 € |
Remifemin
Tabletten |
100 Stück, N3 | 1 Stück 0,16 € |
21,49 €* 16,29 € |
Remifemin
Tabletten |
200 Stück | 1 Stück 0,13 € |
40,59 €* 25,49 € |
Anbieter: Medice Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG
Darreichungsform: Tabletten
Grundpreis: 1 Stück 0,16 €
Art.-Nr. (PZN): 2372214
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Packungsgrößen
Beschreibung
Bei leichteren Wechseljahressymptomen
Die Wechseljahre sind eine ganz natürliche Phase, in der die körpereigene Hormonproduktion in den Eierstöcken nachlässt und sich die Fähigkeit zur Fortpflanzung zurückbildet. Sie sind quasi das Gegenstück zur Pubertät und verlaufen wie diese über einen längeren Zeitraum hinweg in unterschiedlichen Stufen.
Remifemin bietet den iCR-Spezialextrakt der Traubensilberkerze in der Standarddosierung für Frauen, bei denen die Symptome der Wechseljahre weniger stark ausgeprägt sind.
Auch im weiteren Verlauf der Wechseljahre, wenn die Beschwerden weitestgehend unter Kontrolle sind bzw. wieder abklingen, ist das sanfte und zuverlässige Remifemin die richtige Lösung.
Remifemin hat sich gerade bei leichteren Symptomen wie Hitzewallungen, Schweißausbrüche und Schlafstörungen bzw. im weiteren Verlauf der Wechseljahre besonders bewährt und so einer Vielzahl von Frauen weltweit auf gut verträgliche Art und Weise Linderung gebracht.
Pflichtangaben & Zusatzinformationen
Top Kundenmeinungen und Bewertungen
Hilfe in den Wechseljahren
Wirkung gut!
Sehr gutes Mittel
Sehr gutes Produkt
Sehr gute Alternative zur Hormonbehandlung
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Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.
E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
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Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
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