Packungsgrößen | Menge | Grundpreis | Preis |
Regulax Picosulfat
Tropfen zum Einnehmen |
20 Milliliter, N1 | 1 l 464,50 € |
10,39 €* 9,29 € |
Regulax Picosulfat
Tropfen zum Einnehmen |
50 Milliliter, N3 | 1 l 345,80 € |
19,78 €* 17,29 € |
Inhalt: 20 Milliliter, N1
Anbieter: Hermes Arzneimittel GmbH
Darreichungsform: Tropfen zum Einnehmen
Grundpreis: 1 l 464,50 €
Art.-Nr. (PZN): 4687376
Anbieter: Hermes Arzneimittel GmbH
Darreichungsform: Tropfen zum Einnehmen
Grundpreis: 1 l 464,50 €
Art.-Nr. (PZN): 4687376
Wenn Sie Regulax Picosulfat kaufen möchten, wählen Sie bitte die gewünschte Menge aus und klicken Sie dann auf "in den Warenkorb".
Wenn Sie ein Rezept haben, wählen Sie bitte zusätzlich aus, um welche Art von Rezept es sich handelt.
Wenn Sie ein Rezept haben, wählen Sie bitte zusätzlich aus, um welche Art von Rezept es sich handelt.
Packungsgrößen
Beschreibung
Abführmittel
Wird eingesetzt bei Verstopfung sowie bei Erkrankungen, die einen erleichterten Stuhlgang erfordern.
Die abführende Wirkung tritt meist nach 10-12 Stunden ein.
Anwendung:
Falls nicht anders verordnet, ist die empfohlene Dosis für Erwachsene und ältere Kinder: 14-27 Tropfen.
Kinder ab 4 Jahren nehmen eine Einzeldosis von 7-14 Tropfen.
Pflichtangaben & Zusatzinformationen
Top Kundenmeinungen und Bewertungen
Regulaxtropfen
Diese Tropfen wurden mir von einer Bekannten empfohlen......ich nehme sie, um auf gut Deutsch, dass einmal richtig ausgeräumt wird......ich bin gut sehr gut zufrieden damit.
War diese Meinung für Sie hilfreich?
Regulaxtropfen
Das Produkt wurde mir von einer Bekannten empfohlen.
Ich bin damit sehr zufrieden und es räumt, auf gut Deutsch, ma richtig aus.
Ich würde es meinen Freunden und Bekannten gern weiter empfehlen.
War diese Meinung für Sie hilfreich?
Rezepte1,2
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.
Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.
E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.
Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.
Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.
E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.
Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Buchstabe "R" im Arzneimittelindex nachschlagen. zum Seitenanfang